Beschaffung und Wiederbeschaffung von Dokumenten aus der Ukraine

BESCHAFFUNG VON URKUNDEN UND ERSATZDOKUMENTEN

Dokumente aus der Ukraine beschaffen – ohne persönliche Anreise

Landesweit in der Ukraine

Wir beschaffen amtliche Dokumente bei Standesämtern, Archiven, Gerichten, Bildungseinrichtungen und staatlichen Registern.

Wir betreuen Mandanten in der Ukraine und im Ausland.

Unterstützung aus der Ferne · Ersatzurkunden und Duplikate · Bescheinigungen, Registerauszüge und amtliche Unterlagen · Gerichtsdokumente

Beschaffung und Wiederbeschaffung von Dokumenten aus der Ukraine

Wann müssen Dokumente aus der Ukraine beschafft oder neu ausgestellt werden?

Ersatzurkunden oder Duplikate werden häufig benötigt, wenn Originaldokumente verloren gegangen, beschädigt oder zerstört worden sind. Auch ältere Urkunden können für den vorgesehenen Verwendungszweck nicht mehr geeignet sein.

Je nach Sachlage kann die Ausstellung einer Zweitschrift, eines amtlichen Registerauszugs, einer behördlichen Bestätigung, einer Archivbescheinigung oder eines anderen amtlichen Dokuments beantragt werden.

Dokumentenbeschaffung in der gesamten Ukraine

Wir übernehmen die Beschaffung von Dokumenten und Ersatzurkunden in der gesamten Ukraine für ukrainische und internationale Mandanten, unter anderem in folgenden Städten: Charkiw, Kyjiw (Kiew), Lwiw (Lemberg), Riwne, Odesa (Odessa), Iwano-Frankiwsk, Ternopil, Poltawa, Saporischschja, Luzk, Schytomyr, Cherson, Winnyzja, Sumy, Kropywnyzkyj, Dnipro, Tscherniwzi, Uschhorod, Tschernihiw, Chmelnyzkyj, Mykolajiw, Tscherkassy sowie an weiteren Orten.

Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Land Sie Ihren Wohnsitz haben.

Wir unterstützen auch bei der Dokumentenbeschaffung in mehr als 12 weiteren Ländern

Welche Dokumente können aus der Ukraine beschafft werden?

Personenstandsurkunden – Zweitschriften und amtliche Registerauszüge zu Geburten, Eheschließungen, Scheidungen, Sterbefällen, Namensänderungen und weiteren beurkundeten Personenstandsfällen.

Dokumente aus vorübergehend besetzten Gebieten der Ukraine – Unterstützung bei der Beschaffung von Zweitschriften, Registerauszügen und weiteren Unterlagen auf Grundlage der in ukrainischen staatlichen Registern gespeicherten Daten. Soweit erforderlich, unterstützen wir auch bei der Feststellung rechtlich erheblicher Tatsachen im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Verfahren.

Archivbescheinigungen und Archivunterlagen – amtliche Dokumente und Informationen aus staatlichen Archiven.

Ukrainische Führungszeugnisse – Beschaffung ukrainischer Strafregisterbescheinigungen für ukrainische Staatsangehörige und ausländische Staatsbürger.

Gerichtsdokumente – Abschriften und Kopien von Gerichtsurteilen, Beschlüssen, gerichtlichen Anordnungen, Entscheidungen und weiteren Gerichtsunterlagen unter Beachtung der geltenden Zugangsvoraussetzungen.

Ukrainische Steueridentifikationsnummer (TIN) – Beantragung und Beschaffung einer ukrainischen Steueridentifikationsnummer.

Familienstandsbescheinigungen – Beschaffung und Vorbereitung von Nachweisen über den Familienstand für eine Eheschließung im Ausland.

Auszüge aus dem Einheitlichen Staatlichen Register der Ukraine – Informationen über die staatliche Registrierung juristischer Personen und Einzelunternehmer.

Bildungsnachweise und Ausbildungsdokumente – Beschaffung von Zweitschriften von Diplomen, Schul- und Ausbildungszeugnissen, Leistungsübersichten, Diploma Supplements und weiteren Unterlagen von Bildungseinrichtungen nach den jeweils geltenden Vorschriften.

Dokumente zur Verwendung in der Ukraine und im Ausland

Amtliche Dokumente aus der Ukraine werden häufig für Erbschafts- und Nachlassangelegenheiten, Einbürgerungs- und Aufenthaltsverfahren, Eheschließungen und Scheidungsverfahren, den Nachweis familiärer Beziehungen, Gerichtsverfahren sowie zur Vorlage bei Behörden oder konsularischen Vertretungen benötigt.

Darüber hinaus unterstützen wir bei der Beschaffung von Unterlagen für Einwanderungsverfahren und bei der Überprüfung von Angaben zu Geburten, Eheschließungen, Namensänderungen und anderen rechtlich bedeutsamen Ereignissen.

Ersatzurkunden für verlorene oder beschädigte Originaldokumente

Wir unterstützen bei der Ausstellung von Zweitschriften als Ersatz für verlorene oder beschädigte Originalurkunden und bei der Suche nach früher ausgestellten Dokumenten. Dazu gehören auch Unterlagen aus der Sowjetzeit.

Ist das benötigte Dokument in einem aktuellen staatlichen Register nicht verfügbar oder stammen die betreffenden Einträge aus einer früheren Zeit, prüfen wir, ob sich die Informationen über das zuständige Archiv oder eine andere staatliche Stelle beschaffen lassen.

Welche Angaben werden für die Dokumentenbeschaffung benötigt?

Welche Informationen und Nachweise erforderlich sind, hängt von der Art des angeforderten Dokuments und der Person ab, auf die es sich bezieht.

In der Regel benötigen wir Angaben zur betreffenden Person, möglichst genaue Informationen darüber, wann und wo das Dokument ausgestellt beziehungsweise der zugrunde liegende Vorgang registriert wurde, sowie gegebenenfalls eine Kopie der verlorenen Urkunde, einen amtlichen Registerauszug, eine Archivbescheinigung oder andere vorhandene Nachweise.

Soll das Dokument durch einen bevollmächtigten Vertreter beschafft werden, kann eine Vollmacht erforderlich sein.

Bei Unterlagen, die Familienangehörige betreffen, prüfen wir außerdem, ob das Verwandtschaftsverhältnis nachgewiesen werden muss oder eine andere rechtliche Grundlage für den Zugang zu den betreffenden Informationen erforderlich ist.

So funktioniert die Dokumentenbeschaffung aus der Ukraine

Das Verfahren richtet sich nach der Art des Dokuments, der für dessen Ausstellung oder Aufbewahrung zuständigen Stelle und der Person, die den Antrag stellt.

Bevor wir tätig werden, prüfen wir die verfügbaren Informationen und legen fest, welches Vorgehen im konkreten Fall geeignet ist.

Prüfung der Angaben und Festlegung des Verfahrens

Anhand Ihrer Informationen prüfen wir, ob das gewünschte Dokument beschafft werden kann, ermitteln die zuständige Behörde, das betreffende Archiv oder Register und bestimmen das anzuwendende Verfahren.

Ist eine rechtliche Vertretung erforderlich, klären wir, in welcher Form die Vollmacht ausgestellt werden muss und welchen Inhalt sie haben sollte. Dabei berücksichtigen wir sowohl die Art des angeforderten Dokuments als auch die Anforderungen der zuständigen Einrichtung.

Beschaffung von Zweitschriften, amtlichen Nachweisen und Archivdokumenten

Je nach Anliegen wenden wir uns an Standesämter (ZAGS/RAHS), staatliche Archive, Gerichte, Behörden des ukrainischen Innenministeriums, Steuerbehörden, staatliche Register und weitere ukrainische Einrichtungen.

Als Ergebnis kann eine Zweitschrift einer Urkunde, ein amtlicher Registerauszug, eine behördliche Bestätigung, eine Abschrift eines Gerichtsurteils, eine Archivbescheinigung oder ein anderer amtlicher Nachweis ausgestellt werden.

Nach Erhalt kontrollieren wir, ob das Dokument vollständig ist und dem ursprünglichen Auftrag entspricht.

Apostille, Legalisation, Übersetzung und internationaler Versand

Soll das Dokument im Ausland verwendet werden, können wir nach dessen Beschaffung auch die erforderlichen weiteren Formalitäten übernehmen. Dazu gehören die Erteilung einer Apostille oder die konsularische Legalisation, die Übersetzung in die benötigte Sprache sowie gegebenenfalls eine beglaubigte Übersetzung durch einen entsprechend ermächtigten oder vereidigten Übersetzer.

Die fertiggestellten Unterlagen können innerhalb der Ukraine zugestellt oder per internationalem Expresskurier ins Ausland versandt werden.

Kosten für die Beschaffung von Dokumenten aus der Ukraine

Die Kosten richten sich nach der Art des benötigten Dokuments, dem Aufwand für dessen Beschaffung und der Komplexität des jeweiligen Verfahrens.

Für eine erste Kosteneinschätzung teilen Sie uns bitte mit, welches Dokument Sie benötigen und in welchem Land Sie sich derzeit aufhalten.

Unverbindliche Kosteneinschätzung anfordern

Häufig gestellte Fragen zur Beschaffung von Dokumenten aus der Ukraine

Kann ich ukrainische Dokumente beschaffen lassen, wenn ich im Ausland lebe?

Ja. In vielen Fällen ist eine persönliche Reise in die Ukraine nicht erforderlich. Ob ein Dokument durch einen bevollmächtigten Vertreter beantragt werden kann und welche Vollmacht dafür benötigt wird, hängt von der Dokumentenart und den Vorgaben der zuständigen Behörde ab.

Welche Dokumente können in der Ukraine beschafft oder neu ausgestellt werden?

Beantragt werden können unter anderem Zweitschriften von Personenstandsurkunden, amtliche Registerauszüge, Archivunterlagen, Gerichtsdokumente, ukrainische Führungszeugnisse, Informationen aus staatlichen Registern und weitere behördliche Nachweise. Das Antragsverfahren wird für jede Dokumentenart gesondert bestimmt.

Kann ich eine Geburts-, Heirats-, Scheidungs- oder Sterbeurkunde erneut ausstellen lassen?

Ja, sofern der entsprechende Personenstandseintrag noch vorhanden ist und die antragstellende Person gesetzlich zum Erhalt des Dokuments berechtigt ist. Je nach Sachlage kann eine Zweitschrift der Urkunde oder ein amtlicher Auszug aus dem Register ausgestellt werden.

Benötige ich eine Vollmacht, um Dokumente in der Ukraine beschaffen zu lassen?

Ob eine Vollmacht erforderlich ist, richtet sich nach dem angeforderten Dokument, der rechtlichen Berechtigung des Antragstellers und den Anforderungen der zuständigen Behörde oder des Archivs. Vor Beginn unserer Tätigkeit klären wir, welche Unterlagen für eine wirksame Vertretung benötigt werden.

Kann ich Dokumente für einen Angehörigen oder eine andere Person beantragen?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist dies möglich. Der Zugang zu personenbezogenen Unterlagen ist jedoch gesetzlich beschränkt. Daher kann es erforderlich sein, das Verwandtschaftsverhältnis durch geeignete Nachweise zu belegen, eine Vollmacht vorzulegen oder eine andere rechtliche Grundlage für die Herausgabe des Dokuments nachzuweisen.

Was ist zu tun, wenn das Dokument noch aus der Sowjetzeit stammt?

Zunächst muss festgestellt werden, wo die entsprechenden Unterlagen aufbewahrt werden könnten. Sind die Informationen in den heutigen staatlichen Registern nicht vorhanden, kommt eine Recherche in einem staatlichen Archiv oder einer anderen zuständigen Archiveinrichtung infrage. Maßgeblich ist dabei insbesondere der Ort, an dem das betreffende Ereignis registriert oder das Dokument ursprünglich ausgestellt wurde.

Kann ich eine Ersatzurkunde erhalten, wenn das Original verloren gegangen oder beschädigt worden ist?

Ja. Der Verlust oder die Beschädigung des Originals steht der Ausstellung eines Ersatzdokuments grundsätzlich nicht entgegen, sofern die entsprechenden Angaben noch in einem staatlichen Register, einem Archiv oder bei einer anderen zuständigen Stelle vorhanden sind.

Kann für ein in der Ukraine ausgestelltes Dokument eine Apostille beantragt werden?

Ja, sofern das betreffende Dokument apostillefähig ist und das Land, in dem es vorgelegt werden soll, eine Apostille verlangt. Welches Verfahren anzuwenden ist, prüfen wir anhand der Dokumentenart und des vorgesehenen Verwendungszwecks.

Kann ich die Dokumentenbeschaffung, Übersetzung und Legalisation gemeinsam beauftragen?

Ja. Nach der Beschaffung des Dokuments können wir auch die Erteilung einer Apostille oder die konsularische Legalisation, die Übersetzung in eine Fremdsprache sowie gegebenenfalls die Anfertigung einer beglaubigten Übersetzung veranlassen.

Wie erhalte ich meine Dokumente, wenn ich außerhalb der Ukraine wohne?

Sobald alle erforderlichen Formalitäten abgeschlossen sind, können die Unterlagen per internationalem Expresskurier an den Empfänger im Ausland versandt werden. Die Einzelheiten des Versands stimmen wir mit dem Mandanten ab, nachdem die Dokumente beschafft und für die Zustellung vorbereitet wurden.

UNTERSTÜTZUNG BEI DER DOKUMENTENBESCHAFFUNG IN DER UKRAINE

Benötigen Sie ein Dokument aus der Ukraine?

Teilen Sie uns mit, welches Dokument Sie benötigen. Wir prüfen die bestehenden Möglichkeiten, ermitteln die erforderlichen Nachweise und erläutern Ihnen die Bedingungen unserer Unterstützung.

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