Staatliche Entschädigung nach dem Tod eines ausländischen Militärangehörigen in der Ukraine
Mehr als 20 Jahre juristische Erfahrung in der Unterstützung von Familien gefallener ausländischer Militärangehöriger aus über 20 Ländern. Wir begleiten Verfahren zur Erlangung staatlicher Entschädigungen, unterstützen bei der Beschaffung erforderlicher Unterlagen und vertreten die Interessen der Angehörigen in der Ukraine – ohne dass deren persönliche Anwesenheit erforderlich ist.
In den vergangenen Jahren haben wir Familien gefallener ausländischer Militärangehöriger aus mehr als 20 Ländern Europas sowie Nord- und Südamerikas rechtlich begleitet.


Entschädigung für Angehörige ausländischer Militärangehöriger, die in der Ukraine gefallen sind
Professionelle rechtliche Unterstützung durch einen ukrainischen Rechtsanwalt bei der Durchsetzung staatlicher Entschädigungsansprüche für die Angehörigen eines in der Ukraine gefallenen ausländischen Militärangehörigen.
Den Familienangehörigen eines verstorbenen Militärangehörigen kann nach ukrainischem Recht eine staatliche Einmalentsschädigung von bis zu 15.000.000 UAH (entspricht derzeit rund 350.000 EUR) zustehen. Der Gesamtbetrag wird unter allen anspruchsberechtigten Personen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen aufgeteilt.
Wir bieten Familien gefallener ausländischer Militärangehöriger sowie freiwilliger Kämpfer, die auf Seiten der Ukraine gedient haben, umfassende rechtliche Begleitung während des gesamten Entschädigungsverfahrens.
Unsere anwaltliche Unterstützung umfasst die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für die staatliche Einmalentschädigung, die Analyse der vorhandenen Unterlagen sowie die rechtliche Bewertung der Umstände des Todes des Militärangehörigen.
Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Beschaffung von Sterbeurkunden, Nachweisen über den Militärdienst, der Vorbereitung sämtlicher Anträge sowie der Zusammenstellung aller weiteren Unterlagen, die für die Prüfung durch die zuständigen ukrainischen Behörden erforderlich sind.
Soweit erforderlich, organisieren wir die Übersetzung, Legalisierung und notarielle Beglaubigung von im Ausland ausgestellten Dokumenten sowie die Erstellung von Vollmachten für die Vertretung der Interessen der Familienangehörigen.
Unsere Leistungen umfassen unter anderem die Einreichung der Unterlagen beim Verteidigungsministerium der Ukraine, die Begleitung des gesamten Prüfungsverfahrens, die Bearbeitung von Nachforderungen der Behörden, die Vorbereitung ergänzender Dokumente sowie die rechtliche Vertretung im Falle einer Ablehnung des Entschädigungsantrags.
Nach Erlass einer Entscheidung unterstützen wir die Angehörigen bei der abschließenden Dokumentation und koordinieren sämtliche erforderlichen Schritte bis zur Auszahlung der staatlichen Entschädigung.
Die Berechtigung zum Erhalt der staatlichen Einmalentschädigung richtet sich nach den Bestimmungen des ukrainischen Rechts und wird unter Berücksichtigung der individuellen Umstände des jeweiligen Einzelfalls geprüft.
In den meisten Fällen können der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin, die Kinder, die Eltern des verstorbenen Militärangehörigen sowie weitere gesetzlich anerkannte Familienangehörige anspruchsberechtigt sein.
Für Angehörige mit Wohnsitz außerhalb der Ukraine können zusätzlich von ausländischen Behörden ausgestellte Dokumente erforderlich sein, die – soweit gesetzlich vorgeschrieben – mit einer Apostille oder einer konsularischen Legalisation versehen sowie in die ukrainische Sprache übersetzt werden müssen.
Voraussetzung für den Anspruch auf die staatliche Einmalentschädigung ist der amtliche Nachweis des Todes des Militärangehörigen oder eine rechtskräftige gerichtliche Todeserklärung entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorschriften.
Darüber hinaus muss nachgewiesen werden, dass der Verstorbene seinen Dienst in den Streitkräften der Ukraine, der Internationalen Legion der Ukraine oder einer anderen offiziell anerkannten militärischen Formation geleistet hat und dass sein Tod in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erfüllung seiner militärischen Dienstpflichten eingetreten ist.
Jeder Fall wird individuell anhand der konkreten Umstände sowie der vorgelegten Nachweise und Unterlagen geprüft.
Wir vertreten Angehörige gefallener ausländischer Militärangehöriger unabhängig von ihrem Wohnsitz oder ihrer Staatsangehörigkeit. In den vergangenen Jahren haben wir unter anderem Familien aus Kolumbien, Brasilien, Argentinien, Chile, Mexiko, den Vereinigten Staaten, Kanada, dem Vereinigten Königreich, Frankreich, Spanien, Deutschland, Polen, der Tschechischen Republik sowie zahlreichen weiteren Ländern rechtlich begleitet.
Unsere Leistungen umfassen unter anderem die Beschaffung von Dokumenten in der Ukraine, die Erstellung von Vollmachten, die Übersetzung und Legalisierung ausländischer Dokumente sowie die vollständige Vertretung der Interessen der Angehörigen, ohne dass diese persönlich in die Ukraine reisen müssen.
Angehörige gefallener ausländischer Militärangehöriger wenden sich häufig an uns, wenn keine Sterbeurkunde vorliegt, der Militärangehörige als vermisst gilt, Nachweise über den Militärdienst fehlen, ein Entschädigungsantrag abgelehnt wurde oder die Familie die erforderlichen Formalitäten aufgrund ihres Aufenthalts im Ausland nicht selbst erledigen kann.
Jeder Sachverhalt erfordert eine individuelle rechtliche Prüfung sowie die Zusammenstellung eines auf den jeweiligen Fall abgestimmten Dokumentenpakets.
Welche Unterlagen benötigt werden, hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab. In der Regel sind Dokumente vorzulegen, die die Identität des Antragstellers, das Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen, den Tod des Militärangehörigen sowie dessen Militärdienst nachweisen.
Je nach Sachlage können zusätzlich Unterlagen militärischer Einheiten, gerichtliche Entscheidungen, Archivunterlagen oder weitere geeignete Nachweise erforderlich sein.
Alle außerhalb der Ukraine ausgestellten Dokumente müssen den geltenden ukrainischen Vorschriften hinsichtlich Legalisierung und Übersetzung entsprechen.
Wir begleiten Entschädigungsverfahren für die Familien gefallener Militärangehöriger über unsere Standorte in verschiedenen Regionen der Ukraine.
Wir übernehmen Mandate unabhängig davon, in welchem Land oder an welchem Ort die Antragsteller ihren Wohnsitz haben.
Nach einer ersten rechtlichen Prüfung der Unterlagen erstellen wir eine individuelle Liste der benötigten Dokumente, bereiten Anträge, Vollmachten und Übersetzungen vor und organisieren – soweit erforderlich – die Apostillierung oder Legalisierung von im Ausland ausgestellten Dokumenten.
Das vollständige Dokumentenpaket wird anschließend bei den zuständigen ukrainischen Behörden eingereicht. Während des gesamten Prüfungsverfahrens begleiten wir das Verfahren, bereiten ergänzende Unterlagen vor und beantworten Anfragen oder Anforderungen der zuständigen Stellen.
Wird die Gewährung der Entschädigung abgelehnt, prüfen wir die Entscheidung rechtlich, fertigen sämtliche erforderlichen Verfahrensunterlagen an und vertreten die Interessen der Antragsteller sowohl im Verwaltungsverfahren als auch vor Gericht.
Nach einer positiven Entscheidung unterstützen wir bei der abschließenden Dokumentation und koordinieren sämtliche Schritte bis zur Auszahlung der staatlichen Entschädigung an die Angehörigen des verstorbenen Militärangehörigen.
Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, können auch Angehörige ausländischer Staatsangehöriger, die in der Internationalen Legion der Ukraine oder in anderen Einheiten der Streitkräfte der Ukraine gedient haben, Anspruch auf eine staatliche Einmalentschädigung haben.
Wir übernehmen die rechtliche Begleitung bei der Vorbereitung aller erforderlichen Unterlagen, der Kommunikation mit den zuständigen staatlichen Behörden sowie während des gesamten Entschädigungsverfahrens.
Eine Ablehnung kann insbesondere erfolgen, wenn erforderliche Unterlagen fehlen, der Militärdienst nicht nachgewiesen werden kann, das Verwandtschaftsverhältnis rechtlich nicht belegt ist oder die Umstände des Todes nicht ausreichend nachgewiesen werden können.
Bestehen rechtliche Voraussetzungen, können entsprechende Entscheidungen im Verwaltungsverfahren oder vor Gericht überprüft und angefochten werden.
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, kann eine ablehnende Entscheidung sowohl im Verwaltungsverfahren als auch auf dem Gerichtsweg angefochten werden.
Zur Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Anfechtung analysieren wir sämtliche Unterlagen, die tatsächlichen Umstände des Einzelfalls sowie die Begründung der ablehnenden Entscheidung eingehend.
Die Auszahlung der staatlichen Entschädigung erfolgt nach Maßgabe der ukrainischen Gesetzgebung auf das Bankkonto des Anspruchsberechtigten.
Für Familienangehörige mit Wohnsitz im Ausland können zusätzliche Unterlagen, eine Vollmacht oder die Eröffnung eines Bankkontos in der Ukraine erforderlich sein. Ob eine Überweisung der Entschädigung ins Ausland möglich ist, richtet sich nach den zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden bank- und devisenrechtlichen Vorschriften.
Eine vorherige rechtliche Prüfung ermöglicht die Auswahl des im jeweiligen Einzelfall rechtlich und praktisch sinnvollsten Verfahrens zur Auszahlung der Entschädigung.
Ein auf Militärrecht spezialisierter ukrainischer Rechtsanwalt prüft jeden Fall individuell, erstellt sämtliche erforderlichen Dokumente, beschafft notwendige Unterlagen und reicht nach Erhalt der unterzeichneten Originale der Familienangehörigen den Antrag ein. Anschließend begleitet er das gesamte Verfahren und leistet rechtliche Unterstützung bis die staatliche Entschädigung tatsächlich an die Angehörigen des verstorbenen Militärangehörigen ausgezahlt wurde.
ab 5.000 UAH
ab 20.000 UAH
ab 6.000 UAH
ab 10.000 UAH
ab 30.000 UAH
ab 80.000 UAH
ab 6.000 UAH
Die endgültigen Kosten richten sich nach dem Umfang und der Komplexität des jeweiligen Falls, der Anzahl der erforderlichen Anfragen, dem Umfang der Dokumentation sowie danach, ob eine gerichtliche Vertretung erforderlich ist.
FAQ – Entschädigung für Angehörige gefallener ausländischer Militärangehöriger
Wer kann nach dem Tod eines ausländischen Militärangehörigen in der Ukraine eine Entschädigung erhalten?
Wie hoch ist die staatliche Entschädigung?
Kann eine Entschädigung beantragt werden, wenn die Angehörigen außerhalb der Ukraine leben?
Welche Unterlagen werden in der Regel benötigt?
Besteht ein Anspruch auf Entschädigung, wenn der Verstorbene in der Internationalen Legion der Ukraine gedient hat?
Was ist zu tun, wenn keine Sterbeurkunde vorliegt?
Aus welchen Gründen kann eine Entschädigung abgelehnt werden?
Kann eine Ablehnung der Entschädigung angefochten werden?
Wie können Angehörige im Ausland die Entschädigungszahlung nach einer positiven Entscheidung erhalten?
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Entschädigungsantrags?
Rechtsanwaltliche Beratung zur Entschädigung für gefallene ausländische Militärangehörige in der Ukraine
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Nehmen Sie möglichst frühzeitig Kontakt mit uns auf und schildern Sie den Sachverhalt in wenigen Worten.