Entschädigung und staatliche Leistungen für die Familie eines gefallenen ausländischen Militärangehörigen in der Ukraine

Sofortige rechtliche Unterstützung bei Entschädigungsansprüchen für Angehörige ausländischer Militärangehöriger, die in der Ukraine gefallen sind – Rückmeldung innerhalb von 2 bis 6 Stunden

Staatliche Entschädigung nach dem Tod eines ausländischen Militärangehörigen in der Ukraine

Mehr als 20 Jahre juristische Erfahrung in der Unterstützung von Familien gefallener ausländischer Militärangehöriger aus über 20 Ländern. Wir begleiten Verfahren zur Erlangung staatlicher Entschädigungen, unterstützen bei der Beschaffung erforderlicher Unterlagen und vertreten die Interessen der Angehörigen in der Ukraine – ohne dass deren persönliche Anwesenheit erforderlich ist.

Staatliche Einmalentschädigung von bis zu 15.000.000 UAH
Unterstützung für Familienangehörige mit Wohnsitz außerhalb der Ukraine
Vorbereitung sämtlicher erforderlicher Unterlagen und rechtliche Vertretung
Umfassende Begleitung bis zum Erhalt der Entschädigungszahlung
Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt für Entschädigungsansprüche im Zusammenhang mit gefallenen Militärangehörigen in der Ukraine
Juristische Erfahrung
Mehr als 25 Jahre Berufserfahrung

In den vergangenen Jahren haben wir Familien gefallener ausländischer Militärangehöriger aus mehr als 20 Ländern Europas sowie Nord- und Südamerikas rechtlich begleitet.

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📍 Ukraine
Rechtsanwalt unterstützt Angehörige gefallener ausländischer Militärangehöriger bei der Beantragung staatlicher Entschädigungen in der Ukraine

Entschädigung für Angehörige ausländischer Militärangehöriger, die in der Ukraine gefallen sind

Professionelle rechtliche Unterstützung durch einen ukrainischen Rechtsanwalt bei der Durchsetzung staatlicher Entschädigungsansprüche für die Angehörigen eines in der Ukraine gefallenen ausländischen Militärangehörigen.

Den Familienangehörigen eines verstorbenen Militärangehörigen kann nach ukrainischem Recht eine staatliche Einmalentsschädigung von bis zu 15.000.000 UAH (entspricht derzeit rund 350.000 EUR) zustehen. Der Gesamtbetrag wird unter allen anspruchsberechtigten Personen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen aufgeteilt.

Wir bieten Familien gefallener ausländischer Militärangehöriger sowie freiwilliger Kämpfer, die auf Seiten der Ukraine gedient haben, umfassende rechtliche Begleitung während des gesamten Entschädigungsverfahrens.

Juristische Unterstützung bei der Beantragung einer Entschädigung für die Familie eines gefallenen ausländischen Militärangehörigen

Unsere anwaltliche Unterstützung umfasst die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für die staatliche Einmalentschädigung, die Analyse der vorhandenen Unterlagen sowie die rechtliche Bewertung der Umstände des Todes des Militärangehörigen.

Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Beschaffung von Sterbeurkunden, Nachweisen über den Militärdienst, der Vorbereitung sämtlicher Anträge sowie der Zusammenstellung aller weiteren Unterlagen, die für die Prüfung durch die zuständigen ukrainischen Behörden erforderlich sind.

Soweit erforderlich, organisieren wir die Übersetzung, Legalisierung und notarielle Beglaubigung von im Ausland ausgestellten Dokumenten sowie die Erstellung von Vollmachten für die Vertretung der Interessen der Familienangehörigen.

Unsere Leistungen umfassen unter anderem die Einreichung der Unterlagen beim Verteidigungsministerium der Ukraine, die Begleitung des gesamten Prüfungsverfahrens, die Bearbeitung von Nachforderungen der Behörden, die Vorbereitung ergänzender Dokumente sowie die rechtliche Vertretung im Falle einer Ablehnung des Entschädigungsantrags.

Nach Erlass einer Entscheidung unterstützen wir die Angehörigen bei der abschließenden Dokumentation und koordinieren sämtliche erforderlichen Schritte bis zur Auszahlung der staatlichen Entschädigung.

Wer Anspruch auf eine Entschädigung hat

Die Berechtigung zum Erhalt der staatlichen Einmalentschädigung richtet sich nach den Bestimmungen des ukrainischen Rechts und wird unter Berücksichtigung der individuellen Umstände des jeweiligen Einzelfalls geprüft.

In den meisten Fällen können der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin, die Kinder, die Eltern des verstorbenen Militärangehörigen sowie weitere gesetzlich anerkannte Familienangehörige anspruchsberechtigt sein.

Für Angehörige mit Wohnsitz außerhalb der Ukraine können zusätzlich von ausländischen Behörden ausgestellte Dokumente erforderlich sein, die – soweit gesetzlich vorgeschrieben – mit einer Apostille oder einer konsularischen Legalisation versehen sowie in die ukrainische Sprache übersetzt werden müssen.

Voraussetzungen und wichtige Hinweise für den Erhalt einer Entschädigung nach dem Tod eines ausländischen Militärangehörigen in der Ukraine

Voraussetzung für den Anspruch auf die staatliche Einmalentschädigung ist der amtliche Nachweis des Todes des Militärangehörigen oder eine rechtskräftige gerichtliche Todeserklärung entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorschriften.

Darüber hinaus muss nachgewiesen werden, dass der Verstorbene seinen Dienst in den Streitkräften der Ukraine, der Internationalen Legion der Ukraine oder einer anderen offiziell anerkannten militärischen Formation geleistet hat und dass sein Tod in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erfüllung seiner militärischen Dienstpflichten eingetreten ist.

Jeder Fall wird individuell anhand der konkreten Umstände sowie der vorgelegten Nachweise und Unterlagen geprüft.

Rechtliche Unterstützung für Familien gefallener Militärangehöriger aus dem Ausland

Wir vertreten Angehörige gefallener ausländischer Militärangehöriger unabhängig von ihrem Wohnsitz oder ihrer Staatsangehörigkeit. In den vergangenen Jahren haben wir unter anderem Familien aus Kolumbien, Brasilien, Argentinien, Chile, Mexiko, den Vereinigten Staaten, Kanada, dem Vereinigten Königreich, Frankreich, Spanien, Deutschland, Polen, der Tschechischen Republik sowie zahlreichen weiteren Ländern rechtlich begleitet.

Unsere Leistungen umfassen unter anderem die Beschaffung von Dokumenten in der Ukraine, die Erstellung von Vollmachten, die Übersetzung und Legalisierung ausländischer Dokumente sowie die vollständige Vertretung der Interessen der Angehörigen, ohne dass diese persönlich in die Ukraine reisen müssen.

Häufige Situationen, mit denen Familienangehörige konfrontiert werden

Angehörige gefallener ausländischer Militärangehöriger wenden sich häufig an uns, wenn keine Sterbeurkunde vorliegt, der Militärangehörige als vermisst gilt, Nachweise über den Militärdienst fehlen, ein Entschädigungsantrag abgelehnt wurde oder die Familie die erforderlichen Formalitäten aufgrund ihres Aufenthalts im Ausland nicht selbst erledigen kann.

Jeder Sachverhalt erfordert eine individuelle rechtliche Prüfung sowie die Zusammenstellung eines auf den jeweiligen Fall abgestimmten Dokumentenpakets.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen benötigt werden, hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab. In der Regel sind Dokumente vorzulegen, die die Identität des Antragstellers, das Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen, den Tod des Militärangehörigen sowie dessen Militärdienst nachweisen.

Je nach Sachlage können zusätzlich Unterlagen militärischer Einheiten, gerichtliche Entscheidungen, Archivunterlagen oder weitere geeignete Nachweise erforderlich sein.

Alle außerhalb der Ukraine ausgestellten Dokumente müssen den geltenden ukrainischen Vorschriften hinsichtlich Legalisierung und Übersetzung entsprechen.

Regionen der Ukraine, in denen wir rechtliche Unterstützung leisten

Wir begleiten Entschädigungsverfahren für die Familien gefallener Militärangehöriger über unsere Standorte in verschiedenen Regionen der Ukraine.

Wir übernehmen Mandate unabhängig davon, in welchem Land oder an welchem Ort die Antragsteller ihren Wohnsitz haben.

Ablauf und Verfahren bei Entschädigungsansprüchen nach dem Tod eines Militärangehörigen während des Militärdienstes

Nach einer ersten rechtlichen Prüfung der Unterlagen erstellen wir eine individuelle Liste der benötigten Dokumente, bereiten Anträge, Vollmachten und Übersetzungen vor und organisieren – soweit erforderlich – die Apostillierung oder Legalisierung von im Ausland ausgestellten Dokumenten.

Das vollständige Dokumentenpaket wird anschließend bei den zuständigen ukrainischen Behörden eingereicht. Während des gesamten Prüfungsverfahrens begleiten wir das Verfahren, bereiten ergänzende Unterlagen vor und beantworten Anfragen oder Anforderungen der zuständigen Stellen.

Wird die Gewährung der Entschädigung abgelehnt, prüfen wir die Entscheidung rechtlich, fertigen sämtliche erforderlichen Verfahrensunterlagen an und vertreten die Interessen der Antragsteller sowohl im Verwaltungsverfahren als auch vor Gericht.

Nach einer positiven Entscheidung unterstützen wir bei der abschließenden Dokumentation und koordinieren sämtliche Schritte bis zur Auszahlung der staatlichen Entschädigung an die Angehörigen des verstorbenen Militärangehörigen.

Entschädigung für Familien von Angehörigen der Internationalen Legion der Ukraine

Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, können auch Angehörige ausländischer Staatsangehöriger, die in der Internationalen Legion der Ukraine oder in anderen Einheiten der Streitkräfte der Ukraine gedient haben, Anspruch auf eine staatliche Einmalentschädigung haben.

Wir übernehmen die rechtliche Begleitung bei der Vorbereitung aller erforderlichen Unterlagen, der Kommunikation mit den zuständigen staatlichen Behörden sowie während des gesamten Entschädigungsverfahrens.

Gründe für die Ablehnung einer Entschädigung

Eine Ablehnung kann insbesondere erfolgen, wenn erforderliche Unterlagen fehlen, der Militärdienst nicht nachgewiesen werden kann, das Verwandtschaftsverhältnis rechtlich nicht belegt ist oder die Umstände des Todes nicht ausreichend nachgewiesen werden können.

Bestehen rechtliche Voraussetzungen, können entsprechende Entscheidungen im Verwaltungsverfahren oder vor Gericht überprüft und angefochten werden.

Anfechtung einer Ablehnung und gerichtlicher Schutz der Rechte von Familienangehörigen

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, kann eine ablehnende Entscheidung sowohl im Verwaltungsverfahren als auch auf dem Gerichtsweg angefochten werden.

Zur Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Anfechtung analysieren wir sämtliche Unterlagen, die tatsächlichen Umstände des Einzelfalls sowie die Begründung der ablehnenden Entscheidung eingehend.

Auszahlung der Entschädigung an Angehörige außerhalb der Ukraine

Die Auszahlung der staatlichen Entschädigung erfolgt nach Maßgabe der ukrainischen Gesetzgebung auf das Bankkonto des Anspruchsberechtigten.

Für Familienangehörige mit Wohnsitz im Ausland können zusätzliche Unterlagen, eine Vollmacht oder die Eröffnung eines Bankkontos in der Ukraine erforderlich sein. Ob eine Überweisung der Entschädigung ins Ausland möglich ist, richtet sich nach den zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden bank- und devisenrechtlichen Vorschriften.

Eine vorherige rechtliche Prüfung ermöglicht die Auswahl des im jeweiligen Einzelfall rechtlich und praktisch sinnvollsten Verfahrens zur Auszahlung der Entschädigung.

Ein auf Militärrecht spezialisierter ukrainischer Rechtsanwalt prüft jeden Fall individuell, erstellt sämtliche erforderlichen Dokumente, beschafft notwendige Unterlagen und reicht nach Erhalt der unterzeichneten Originale der Familienangehörigen den Antrag ein. Anschließend begleitet er das gesamte Verfahren und leistet rechtliche Unterstützung bis die staatliche Entschädigung tatsächlich an die Angehörigen des verstorbenen Militärangehörigen ausgezahlt wurde.

Anwaltskosten für Verfahren zur Erlangung einer Entschädigung nach dem Tod eines Militärangehörigen
Erstberatung
ab 5.000 UAH
Vorbereitung des Dokumentenpakets
ab 20.000 UAH
Anwaltliche Anfrage
ab 6.000 UAH
Erstellung gerichtlicher Schriftsätze
ab 10.000 UAH
Vertretung im Gerichtsverfahren
ab 30.000 UAH
Komplette Verfahrensbegleitung
ab 80.000 UAH
Beschaffung von Dokumenten
ab 6.000 UAH

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Die endgültigen Kosten richten sich nach dem Umfang und der Komplexität des jeweiligen Falls, der Anzahl der erforderlichen Anfragen, dem Umfang der Dokumentation sowie danach, ob eine gerichtliche Vertretung erforderlich ist.

FAQ – Entschädigung für Angehörige gefallener ausländischer Militärangehöriger

Wer kann nach dem Tod eines ausländischen Militärangehörigen in der Ukraine eine Entschädigung erhalten?

Anspruchsberechtigt können der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin, die Kinder, die Eltern sowie weitere Personen sein, die nach ukrainischem Recht als Familienangehörige anerkannt werden.

Wie hoch ist die staatliche Entschädigung?

Die staatliche Einmalentschädigung kann bis zu 15.000.000 UAH betragen. Der Gesamtbetrag wird entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf alle anspruchsberechtigten Personen verteilt.

Kann eine Entschädigung beantragt werden, wenn die Angehörigen außerhalb der Ukraine leben?

Ja. Familienangehörige können sämtliche erforderlichen Verfahren über einen bevollmächtigten Vertreter in der Ukraine abwickeln und rechtliche Unterstützung erhalten, ohne persönlich in die Ukraine reisen zu müssen.

Welche Unterlagen werden in der Regel benötigt?

Grundsätzlich sind Unterlagen erforderlich, die die Identität des Antragstellers, das Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen, dessen Tod sowie den geleisteten Militärdienst nachweisen.

Besteht ein Anspruch auf Entschädigung, wenn der Verstorbene in der Internationalen Legion der Ukraine gedient hat?

Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, können auch Angehörige von Militärangehörigen der Internationalen Legion der Ukraine Anspruch auf die staatliche Einmalentschädigung haben.

Was ist zu tun, wenn keine Sterbeurkunde vorliegt?

Je nach den Umständen des Einzelfalls kann es erforderlich sein, entsprechende Unterlagen über ukrainische Behörden zu beschaffen oder ein gerichtliches Verfahren zur Feststellung rechtserheblicher Tatsachen einzuleiten.

Aus welchen Gründen kann eine Entschädigung abgelehnt werden?

Eine Ablehnung ist insbesondere möglich, wenn erforderliche Unterlagen fehlen, das Verwandtschaftsverhältnis nicht nachgewiesen werden kann, der Militärdienst nicht bestätigt werden kann oder andere für die Entscheidung wesentliche Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

Kann eine Ablehnung der Entschädigung angefochten werden?

Ja. Entscheidungen der zuständigen Behörden können – sofern hierfür rechtliche Voraussetzungen bestehen – sowohl im Verwaltungsverfahren als auch gerichtlich angefochten werden.

Wie können Angehörige im Ausland die Entschädigungszahlung nach einer positiven Entscheidung erhalten?

Das Verfahren richtet sich nach den jeweils geltenden bank- und devisenrechtlichen Bestimmungen. Je nach Einzelfall kann die Eröffnung eines Bankkontos in der Ukraine oder die Bevollmächtigung eines Vertreters erforderlich sein.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Entschädigungsantrags?

Die Dauer des Verfahrens hängt von den Umständen des Einzelfalls sowie von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab. Werden zusätzliche Dokumente oder Informationen angefordert, kann sich die Bearbeitungszeit entsprechend verlängern.

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